Regularien der 31. Freienfelser Ritterspiele 2026
ALLGEMEIN
- Die Freienfelser Ritterspiele dienen dem Ziel, Geld für die Erhaltung der Burgruine Freienfels zu generieren. Veranstalter ist der Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V.
- Der Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. und die mit der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes beauftragte Firma MK Holding GmbH sind für die Durchführung der Freienfelser Ritterspiele verantwortlich. Alle Personen arbeiten freiwillig und ehrenamtlich.
- Wir bitten um einen höflichen und freundlichen Umgang mit allen für die Planung und Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen.
- Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder, des Sicherheitsbeauftragten sowie der mit der Organisation beauftragten Helfer ist unbedingt Folge zu leisten.
- ANMELDUNG, TEILNAHME, AUF- UND ABBAU
1.1. TERMINE, FRISTEN UND ZEITEN
Sämtliche Zeiten für An- und Nachmeldung, Auf- und Abbau, Kaution usw. entnehmt bitte der Anlage 1.
1.2. LAGER-/HÄNDLERANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Website: https://anmeldung.freienfelser-ritterspiele.de. Über dieses Formular könnt ihr eure Gruppe bzw. euren Stand mit einem Hauptansprechpartner anmelden. Der Hauptansprechpartner ist der für die Kommunikation mit dem Verein maßgebliche Person.
1.3. BESTÄTIGUNG UND ZUSAGE
Nach Eingang der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigung. Bitte überprüft eure Angaben sorgfältig. Nach der Prüfung euerer Anmeldung erhaltet ihr schriftlich per Mail die vorläufige Zusage, die erst mit der Entrichtung der Lagerkosten zu einer festen Zusage wird. Bitte habt Verständnis dafür, dass diese Überprüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
1.4. TEILNEHMERANMELDUNG
Alle Teilnehmer sind einzeln und namentlich zu nennen. Die Nach- und Ummeldung erfolgt über ein eigenes Formular. Der Zugang dazu wird nach der Zusage und dem Zahlungeingang bereitgestellt. Nach- und Ummeldungen sind bis 14 Tage vor Veranstaltung online möglich. In Ausnahmefällen können Teilnehmer und Fahrzeuge nach Fristende auch vor Ort nachgemeldet werden. Alle Fahrzeuge der Teilnehmer müssen vorab mit Kennzeichen angemeldet sein. Nur ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge erhalten einen Parkausweis. Wer nicht rechtzeitig gemeldet ist, muss den Besucher-Eintrittspreis und Parkgebühren zahlen.
1.5. KOSTEN UND BEZAHLUNG
Sämtliche Lagerteilnehmer (ab 16 Jahren) haben einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 25,00 € pro Person zu entrichten. Eine Verrechnung des Kostenbeitrages mit anderen Zahlungen ist nicht möglich. Der Beitrag für die gesamte Gruppe ist sofort nach der schriftlichen Zusage auf unser Konto bei der Kreissparkasse Weilburg (IBAN: DE13 5115 1919 0185 4525 62, BIC: HELADEF1WEI) zu überweisen. Als Verwendungszweck gebt bitte euren Gruppennamen und die Anmeldenummer an. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen. Für die Lagerkosten wird keine Rechnung ausgestellt.
1.6. ZUSAGE
Mit dem Zahlungseingang wird unsere Vorabzusage automatisch zu einer verbindlichen Zusage. Bei Nichtzahlung bis zur genannten Zahlungsfrist, erlischt die Vorabzusage und wir werden den Standplatz/Lagerplatz neu vergeben.
1.7. ANREISE, AUF- UND ABBAU
1.7.1. Anmeldung, Kaution und Standzuweisung: Die Anmeldung erfolgt im Bauwagen. Jeder Stand bzw. jedes Lager erhält gegen eine Kaution von 50,00 € eine Stand- bzw. Lagerplatznummer. Diese ist gut sichtbar außen am Lager oder Verkaufsstand in Richtung Weg anzubringen. Die vom Veranstalter nicht genehmigten Stände und Waren sind umgehend vom Markt bzw. Lagerplatz zu entfernen. Bei Veranstaltungsende wird nach beanstandungsfreier Abnahme des Platzes die Kaution erstattet.
1.7.2. Teilnehmernachweis: Jeder angemeldete Teilnehmer erhält einen Teilnehmernachweis (Bändchen), das während der gesamten Veranstaltung am Handgelenk zu tragen ist.
1.7.3. Auf- und Abbauzeiten: Die Zeiten für den Auf- und Abbau entnehmt bitte der Anlage 1.
1.7.4. Lagerbesprechung: Die Teilnahme der als Lager gemeldeten Gruppen an der Lagerbesprechung am Vorabend der Veranstaltung, ist für alle Gruppen sowie für die in der Anmeldung genannten Ärzte, Ersthelfer und Sanitäter verpflichtend. Von jeder Gruppe hat zumindest eine Person zur Lagerbesprechung zu erscheinen. Zeit und Ort der Besprechung entnehmt bitte der Anlage 1.
1.8. FAHRZEUGE UND WEGE
1.8.1. Auf- und Abbau: Das Befahren der Lagerwiesen und das Abstellen der Fahrzeuge in nicht gekennzeichneten Flächen ist verboten. Während des Aufbaus dürfen die Fahrzeuge nur zum Entladen auf den zugewiesenen Wegen abgestellt werden. Nach dem Entladen und vor dem Aufbau müssen die Fahrzeuge auf den zugewiesenen Aktivenparkplätzen abgestellt werden.
1.8.2. Wege: Bitte haltet die Wege für Notarzt, DRK, Feuerwehr usw. frei. Fahrzeuge, die Rettungswege versperren oder auf nicht gekennzeichneten Flächen parken, werden kostenpflichtig entfernt.
1.8.3. Parkplätze: Parken ist nur auf den Aktiven-Parkplätzen gestattet. Die Fahrzeuge sollen während der gesamten Veranstaltung auf den Parkplätzen verbleiben. Beim Verlassen des Parkplatzes während der Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf ein Wiederbefahren des Aktiven-Parkplatzes. In diesem Fall stehen nur die kostenpflichtigen Besucherparkplätze zur Verfügung. Das Parken entlang der öffentlichen Straßen ist laut verkehrsrechtlicher Anordnung für Aktive während der Dauer der Veranstaltung untersagt. Verstöße werden vom Ordnungsamt der Gemeinde aufgenommen und ziehen Bußgeldverfahren nach sich. Außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen, darf auf den Parkplätzen weder im Fahrzeug, noch im Zelt, übernachtet werden. Darüber hinaus sind Feierlichkeiten und Lagerfeuer auf den Parkplätzen grundsätzlich verboten.
1.8.4. Strafen: Ein Verstoß gegen die Regularien kann zum Ausschluss der gesamten Gruppe bei zukünftigen Veranstaltungen führen.
- VERHALTEN VOR, WÄHREND UND NACH DER VERANSTALTUNG
2.1. VERHALTEN IM LAGER UND AUF DEM GELÄNDE
2.1.1. Ungebührliches Verhalten (z.B. Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln, Pöbeln, Ruhestörungen, Brechen des Marktfriedens und Nichtbeachten der Regularien) wird nicht geduldet und führt zu einem Platzverweis.
2.1.2. Tragen von Waffen: Waffen sind ständig so zu tragen, dass sie keine Gefahr für den Träger oder andere Personen darstellen. Scharfe Waffen dürfen nicht außerhalb des eigenen Lagers getragen werden. Stangenwaffen sind so zu tragen, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht.
2.1.3. Ruhezeiten: Bitte haltet euch an die nächtlichen Ruhezeiten. Ab 00:00 Uhr sind laute Musik und Unterhaltungen in den Lagern, Tavernen, Badehäusern und dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
2.1.4. Teilnahme auf eigene Gefahr: Die Teilnahme an unserer Veranstaltung, an der Feldschlacht oder an den Waffenübungen, findet auf eigene Gefahr statt. Alle Kampfübungen, Einzel- und Trainingskämpfe haben ausschließlich in den dafür eingerichteten Kampfbereichen stattzufinden und erfolgen auf eigene Gefahr. Außerhalb dafür freigegebener Bereiche dürfen keine Kämpfe stattfinden.
2.1.5. Haftung: Für jeden Schaden haftet der Verursacher selbst.
2.2. PARKPLÄTZE UND AUTOSCHLÄFER
Auf den Parkplätzen sind keine Zelte, Feierlichkeiten oder Lagerfeuer erlaubt. Autoschläfer haben sich in einem dafür vorgesehenen Formular auf der Seite anmeldung.freienfelser-ritterspiele.de anzumelden und dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen übernachten. Die Gebühr für das Übernachten im Auto ist ebenfalls auf der Seite aufgeführt und ist beim Befahren des Parkplatzes bzw. an einer der Kassen zu bezahlen.
2.3. MÜLL, UMWELT- UND NATURSCHUTZ
2.3.1. Für den Müll werden diverse Container aufgestellt. Ihr findet diese am Ende des Marktweges, der oberen Wiese, am Ende vom Marktplatz, hinter der Tribüne am Turnierplatz und am Ende der unteren Wiese. Die Lagerwiesen befinden sich in Privatbesitz. Wir bitten euch um sorgfältiges Aufräumen bei Abreise (auch Kronkorken, Zigarettenkippen und Heringe) und die entsprechende Müllentsorgung.
2.3.2. Die Uferzone der Weil steht unter Naturschutz, bitte berücksichtigt dies! Generell bitten wir um einen achtsamen und respektvollen Umgang mit der Natur.
2.4. LAGERAUSSTATTUNG
2.4.1. Beleuchtung: Die Lagerbeleuchtung hat ohne künstliches Licht, nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen. Händler, Handwerker und Lager erhalten generell keinen Strom.
2.4.2. Lagerfeuer: Lagerfeuer darf nur in Feuerschalen oder geeigneten Gefäßen gemacht werden. Um Brandlöcher zu vermeiden, muss der Abstand zur Wiese mindestens 25 cm betragen. In der Nähe jeder Feuerstelle ist für ausreichend funktionsfähiges und zugelassenes Löschmaterial zu sorgen. Generell ist in jedem „ersten“ Zelt rechts, welches dem Lagereingang am nächsten ist, ein geprüfter Feuerlöscher am Eingang bereit zu halten. Offene Feuerstellen, Schwedenfeuer und Fackeln dürfen nicht in der Nähe von brennbarem Material betrieben werden. Mit flüssigem Brennstoff betriebene Brennquellen (z.B. Fackeltöpfe, Dieselschalen), mit Ausnahme von Öllampen und Laternen, sind nicht gestattet.
2.4.3. Brennholz: Elektrische oder motorbetriebene Motorsägen sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Wer Brennholz benötigt, muss sich dieses verbrauchsgerecht zugeschnitten mitbringen oder kann dieses vor Ort kaufen. Entsprechende Information finden sich auf der Internetseite oder vor Ort.
2.4.4. Hunde: Hunde sind erlaubt. Es gilt Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Dies entbindet nicht von der Aufsichtspflicht des Halters. Generell ist die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) und das hessische Jagdgesetz zu beachten.
- BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR LAGERTEILNEHMER
GELTUNGSBEREICH (WER IST LAGERTEILNEHMER?)
Als Lagerteilnehmer gelten alle Personen, die während, vor oder nach der Veranstaltung in Freienfels lagern oder sich überwiegend in einem Lager aufhalten.
KASSEN- UND WACHDIENSTE
Um unser Eigentum zu schützen und die Kassendienste bei ihrer Arbeit zu unterstützen, müssen sich alle teilnehmenden Gruppen in Form von Nachtwache- oder Kassenkontroll-Diensten an der Veranstaltung beteiligen. Für Gruppen ab sechs Teilnehmern, ist daher mindestens ein Dienst mit je zwei Personen verpflichtend! Die Einteilung wird während der Lagerbesprechung bekanntgegeben. Die eingeteilten Dienste sind einzuhalten.
- HÄNDLER
4.1. GELTUNGSBEREICH (WER IST HÄNDLER?)
Zu diesem Bereich zählen alle Stände, die vor, während und nach der Veranstaltung Waren oder Dienstleistungen zum Kauf anbieten und dadurch einen Umsatz (Einnahmen, unabhängig von Ausgaben, Kosten usw.) generieren sowie für alle an diesen Ständen dauerhaft oder überwiegend beschäftigten Personen. Werden in Lagern Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten, fallen diese auch unter die Bestimmungen dieses Abschnittes, wenn die angebotenen Waren und Dienstleistungen über die meiste Zeit der Veranstaltung angeboten werden und dem Lager anzusehen ist, dass der Verkauf im Vordergrund steht. Ausgenommen ist der Verkauf von eigenen, gebrauchten Gegenständen, sofern dies in einem üblichen Maß geschieht.
4.2. ABGABE DES „ZEHNT“
Wir erheben von allen Händlern, die während und nach/durch den/die Freienfelser Ritterspiele (auch durch Folgegeschäfte wie Bestellungen und Auftragsannahmen) Geld verdienen, den „Zehnt“ (der zehnte Teil [10 %] des Gesamtumsatzes [nicht Gewinn!]).
4.3. WARENANGEBOT
4.3.1. Waffen: Der Verkauf von Waffen mit scharfen Klingen und Spitzen aus Metall (Schwerter, Messer und Pfeile) an Minderjährige ist verboten. Alle Stände müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen. Eine endgültige Freigabe erfolgt erst nach der Sicherheitsbegehung.
4.3.2. Distanzwaffen: Beim Verkauf von Bögen und Armbrüsten ist darauf zu achten, dass diese nur mit Zustimmung und Unterstützung des Standpersonals zugänglich sein dürfen. Bogen- und Armbrustbahnen müssen über genug Absperr- und Sicherheitsmaterial (Seitenbahn- und Zielbahnsicherung) verfügen.
4.3.3. Bepreisung von Waren: Alle angebotenen Waren müssen mit einem Preis ausgezeichnet sein.
4.4. ÖFFNUNGSZEITEN UND BESCHICKUNG
4.4.1. Die Öffnungszeiten der Stände der Händler können der Anlage 1 entnommen werden und sind verbindlich.
4.4.2. An allen Veranstaltungstagen können Händler bis spätestens um 10.00 Uhr ihre Stände neu beschicken. Bis dahin sind alle Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
4.5. STANDAUSSTATTUNG
4.5.1. Beleuchtung: Die Standbeleuchtung hat ohne künstliches Licht, nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen.
4.5.2. Strom und Wasser: Händlern steht generell kein Strom, Frisch- und Abwasser zur Verfügung. Ausnahmen aus notwendigen Gründen oder wegen betrieblichen, unvermeidlichen Erfordernissen sind schriftlich anzumelden und werden gesondert genehmigt. Hierfür fallen Kosten (Steckerpauschale für Strom) an.
4.6. BETRIEBSHAFTPFLICHT
Alle Händler müssen über eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die auf Anfrage vor Ort vorzuzeigen ist.
4.7. ARBEITSSCHUTZ
Der Standbetreiber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, um jederzeit die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen.
- VORFÜHRENDE HANDWERKER
5.1. GELTUNGSBEREICH (WER IST VORFÜHRENDER HANDWERKER?)
Zum Bereich der vorführenden Handwerker zählen alle Stände, die dauerhaft während der Veranstaltung ein Handwerk vorführen und überwiegend (mehr als 50 % des gesamten Warenangebotes) selbst und von Hand hergestellte Waren zum Kauf anbieten und dadurch einen Umsatz (Einnahmen unabhängig von Ausgaben, Kosten usw.) generieren sowie für alle an diesen Ständen dauerhaft oder überwiegend beschäftigten Personen. Als vorführender Handwerker gilt nur, bei wem die aktive und zur Schau gestellte Vorführung des Handwerks im Vordergrund steht.
5.2. ABGABE DES „ZEHNT“
Wir erheben von allen vorführenden Handwerkern, die während und nach/durch den/die Freienfelser Ritterspiele (auch durch Folgegeschäfte wie Bestellungen und Auftragsannahmen) Geld verdienen, den „Zehnt“ (der zehnte Teil [10 %] des Gesamtumsatzes [nicht Gewinn!]). Vorführenden Handwerker, die ihre Waren nicht zu Verkauf anbieten bzw. die nur einen geringen Umsatz durch den Verkauf ihrer hergestellten Ware erzielen, können von der Zahlung des „Zehnt“ befreit werden. Eine entsprechende Vereinbarung muss vor der Veranstaltung zwischen dem Handwerker und dem Veranstalter getroffen werden.
5.3. ÖFFNUNGSZEITEN UND BESCHICKUNG
5.3.1. Die Öffnungszeiten der Stände der Handwerker können der Anlage 1 entnommen werden und sind verbindlich.
5.3.2. An allen Veranstaltungstagen können Handwerker bis spätestens um 10.00 Uhr ihre Stände neu beschicken. Bis dahin sind alle Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
5.4. STANDAUSSTATTUNG
5.4.1. Beleuchtung: Die Standbeleuchtung hat ohne künstliches Licht, nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen.
5.4.2. Strom und Wasser: Handwerkern steht in der Regel kein Strom, Frisch- und Abwasser zur Verfügung. Sollten Handwerker für die Ausübung ihres Handwerk Strom oder Wasser benötigen, ist dies gesondert zu beantragen und wird – im Fall einer Genehmigung – gesondert abgerechnet.
5.5. BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Alle Handwerker müssen über eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die auf Anfrage vor Ort vorzuzeigen ist.
5.6. ARBEITSSCHUTZ
Der Standbetreiber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, um jederzeit die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen.
6. GASTROSTÄNDE
6.7. GELTUNGSBEREICH (WER IST GASTRO?)
Zum Bereich Gastro zählen alle Stände, die Nahrungsmittel und Getränke zum direkten Verzehr anbieten sowie alle dort dauerhaft oder teilweise tätigen Bediensteten und Helfer. Als für den direkten Verzehr geeignet gelten alle Nahrungsmittel und Getränke, die nach Auszeichnung, Verkaufsmenge und Verpackung nicht für die Mitnahme nach Hause oder längere Aufbewahrung sondern zum direkten oder zeitnahen Verzehr auf dem Markt bestimmt sind.
6.8. ABGABE DES „ANDERTHALB ZEHNT“
Wir erheben von allen Gastroständen, die während der Freienfelser Ritterspiele Geld verdienen, den „Anderthalben Zehnt“ (der fünfzehnte Teil [15 %] des Gesamtumsatzes [nicht des Gewinns!]). Alternativ zur Zahlung des „Anderthalb Zehnt“ kann mit dem Veranstalter eine feste Standgebühr vereinbart werden.
6.9. ZAHLUNG UND ANGELD
Die Zahlung des Zehnts erfolgt direkt nach der Veranstaltung. Für den Zehnt wird eine gesonderte Rechnung ausgestellt. Nach der Zusage zur Teilnahme eines Gastro-Standes ist ein Angeld in Höhe von ca. 30 % des zu erwartenden anderthalb Zehnt zu zahlen. Das Angeld wird mit dem anderthalb Zehnt verrechnet. Bei Nichterscheinen oder einer nicht vom Veranstalter verursachten Absage wird das Angeld nicht zurückerstattet.
6.10. WARENANGEBOT
6.10.1. Das gesamte Warenangebot muss dem Veranstalter vor der Veranstaltung mitgeteilt und von diesem freigegeben werden.
6.10.2. Der Verkauf von frittierten Kartoffeln oder Produkten mit frittierten Kartoffeln ist nicht gestattet. Es sind lediglich solche Kartoffelprodukte auf dem Markt zugelassen, die im Vorfeld mit dem Veranstalter besprochen und von diesem genehmigt wurden.
6.10.3. Alle angebotenen Waren müssen mit einem Preis ausgezeichnet sein.
6.11. BESTELLUNG UND NACHBESTELLUNG
6.11.1. Bezug von Getränken: Für die Gastro-Stände ist der Bezug von Getränken bei unseren Partnern verpflichtend. Die eigenständige Beschaffung von Getränken ist generell untersagt und darf nur in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Veranstalter erfolgen.
6.11.2. Bestellung von Getränken: Die Bestellung wird direkt bei unserem Partner platziert. Alle bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung platzierten Getränkebestellungen werden nach Möglichkeit von unserem Getränkelieferant nach Wunsch erfüllt. Ab vier Wochen vor der Veranstaltung können sich Gastro-Stände nur aus dem Standard-Sortiment des Getränkehändlers bedienen.
6.11.3. Nachbestellung: Eine Nachbestellung muss telefonisch bei der vom Getränkehändler angegebenen „Notfall-Nummer“ platziert werden.
6.11.4. Bezug von Erzeugnissen: Für die Gastro-Stände, die Speisen anbieten, wird um Bezug von Erzeugnissen bei unseren Partnern gebeten:
- Backwaren: Bäckerei FUHR, Merenberger Str. 18, 35781 Weilburg/Waldhausen, Tel.: 06471/2948
- Getränke: Willi Wallbruch GmbH & Co. KG, Gabelsbergerstr. 47-51, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441 938-40, E-Mail: info@getraenke-wallbruch.de
6.12. ÖFFNUNGSZEITEN DER GASTRO-STÄNDE UND BESCHICKUNG
6.12.1. Die Öffnungszeiten der Gastronomie-Stände können der Anlage 1 entnommen werden und sind verbindlich.
6.12.2. An allen Veranstaltungstagen können Betreiber von Gastro-Ständen bis spätestens um 10.00 Uhr ihre Stände neu beschicken. Bis dahin sind alle Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
6.13. STANDAUSSTATTUNG
6.13.1. Geschirr und Besteck: Alle Gastronomiebetriebe haben wiederverwertbares Geschirr und Besteck wie Holz-Einweggeschirr und -Bestecke oder Tongeschirr (nicht weiß) zu verwenden. Es dürfen nur Papierservietten in gedeckten Farben (braun, grün, weinrot usw. – jedoch nicht weiß) verwendet werden.
6.13.2. Strom und Wasser: Sämtliche Stromverbraucher sind mit Leistungsangabe in kW im Anmeldeformular anzumelden. Nur vom Veranstalter zugelassene und freigegebene Verbraucher dürfen am Stand betrieben werden. Die Weitergabe von Anschlüssen ist untersagt und führt zum sofortigen Verweis. Für den Anschluss eines Stromverbrauchers erheben wir eine „Steckerpauschale“ in Höhe von:
- 50 € für eine 230 Volt SchuKo-Steckdose
- 70 € für eine 400 Volt CEE-Steckdose mit 16A
- 90 € für eine 400 Volt CEE-Steckdose mit 32A
Ebenso fällt für einen Wasseranschluss eine Pauschale in Höhe von 20 € an. Alle Geräte, die auf der Veranstaltung in Betrieb genommen werden, müssen entsprechend geprüft sein. Sollte es zu einem Schaden durch ein defektes oder falsch bedientes Gerät kommen, haftet der Standbetreiber. Sämtliche Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser oder Strom) sind in ausreichender Länge (mindestens jeweils 50 m) sowie das entsprechende Abdeckmaterial mitzubringen. Diese müssen für den Außenbereich zugelassen sein und sind mit Gummimatten bzw. entsprechendem Abdeckmaterial abzudecken oder einzugraben.
6.13.3. Standbeleuchtung: Die Standbeleuchtung hat ohne künstliches Licht, nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen.
6.13.4. Abfallbehälter: Jeder Gastronomiebetreiber hat ausreichend Abfallbehälter bereitzustellen. Eine regelmäßige Entleerung ist sicherzustellen.
6.14. BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Alle Händler und Handwerker müssen über eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die auf Anfrage vor Ort vorzuzeigen ist.
6.15. ARBEITSSCHUTZ
Den geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz sind Folge zu leisten.
6.16. JUGENDSCHUTZGESETZ
Den geltenden Vorschriften zum Jugendschutz ist Folge zu leisten.
7. DARSTELLER (KÜNSTLER, MUSIKER, TURNIERTEILNEHMER)
7.1. GELTUNGSBEREICH (WER IST „DARSTELLER“?)
Als Darsteller gelten alle Teilnehmer, die sich aktiv an der Gestaltung der Veranstaltung beteiligen und das Programm bereichern, ohne dafür eine Bezahlung von Publikum oder Besucher zu erhalten. Alle Darsteller müssen sich vor der Veranstaltung beim Veranstalter als solche anmelden. Nicht angemeldete Darsteller, die gegen Bezahlung vom Publikum auftreten, unterliegen der im 4.2 genannten Abgabe des „Zehnt“.
7.2. GEMA
Musikdarbietungen von Gruppen sind auf Werke und Mittelaltermusik zu beschränken, die nicht geschützt und deshalb nicht der GEMA gemeldet werden müssen. In Zweifelsfällen hat jede Musikgruppe ein Verzeichnis der vorgesehenen Werke bei Vertragsschluss an den Vorstand des Fördervereins unter info@freienfelser-ritterspiele.de zu melden. Wir geben diese Liste dann an die GEMA zur Überprüfung weiter.
8. BILD- UND VIDEOAUFNAHMEN
Mit Eurer Anmeldung und der damit getroffenen Zustimmung der Regularien willigt Ihr ein, dass mögliche von Euch gemachte Bild-, Audio- und Videoaufnahmen, die Euch selbst, Eure Gruppe, Euren Lagerplatz, Euren Handwerker-, Händler- oder Gastronomiestand zeigen, über die Internetseite www.freienfelser-ritterspiele.de sowie die Social-Media-Kanäle auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden dürfen. Ebenso willigt ihr ein, dass die Aufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. im Zusammenhang mit Printmedien, Homepages und Social Media genutzt werden dürfen. Die vom Förderverein beauftragten Fotografen oder Videofilmer können sich Euch gegenüber ausweisen.
9. DATENSCHUTZ/EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG TEILNEHMERVERWALTUNG
Zur Durchführung der Veranstaltung erfassen wir eure Teilnehmerdaten (Name, evtl. Firma, Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern) elektronisch und gegebenenfalls in Ausdrucken, um einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen. Eure Daten werden ausschließlich von Personen eingesehen und verarbeitet, die im Verfahren eine Berechtigung dazu nachweisen können. Die von euch und von den gemeldeten Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich dazu verwendet, eure Anmeldungen zu registrieren, euch Informationen für die Veranstaltung (Freienfelser Ritterspiele) zuzusenden sowie auch einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Eine anderweitige Verwendung eurer Daten ist uns nur erlaubt, sofern wir aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet sind oder seitens der betroffenen Person oder Personengruppe eine Einwilligung vorliegt. Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten zu eurer Person bzw. den angemeldeten Gruppenteilnehmern werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Wir weisen euch darauf hin, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eurer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ihr könnt jederzeit diese Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung kann an die E-Mail: info@freienfelser-ritterspiele.de oder per Brief an den Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V., Thomas Schmidt, Pfingstborngasse 12, 35789 Weilmünster, gesendet werden. Eine Teilnahme bei den Freienfelser Ritterspielen, ohne das Einverständnis zur Datenspeicherung und -verarbeitung, ist nicht möglich. Mit der Anerkennung der Regularien stimmt ihr dem obigen Verfahren zu.
10. ZUWIDERHANDLUNG
Sämtliche Zuwiderhandlungen der Regularien können zum sofortigen oder zukünftigem Ausschluss Einzelner oder der gesamten Lagergruppe bzw. Händler oder Handwerkers führen. Die Freienfelser Ritterspiele werden ehrenamtlich organisiert, bitte habt Verständnis für die Abläufe. Für eine erfolgreiche Veranstaltung benötigen wir eure Unterstützung! Bitte verhaltet euch fair und beachtet die Anweisungen des Veranstalters.
11. Veranstalter:
Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V.
1. Vorsitzender: Thomas Schmidt
Pfingsborngasse 12
35789 Weilmünster
12. Anlagen
- Zeiten, Fristen und Termine
- Anforderungen an eine bewegliche Verkaufseinrichtung
- Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln bei loser Abgabe
- Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- Notfallversorgung/ Telefonliste/Ansprechpartner