Regularien für die 28. Freienfelser Ritterspielen vom 18. bis 21. Mai 2023 

  1. Der Vorstand des Fördervereins und die Mitglieder des Organisations-Teams (nachfolgend ORGA genannt) sind für die Durchführung der Freienfelser Ritterspiele verantwortlich. Alle Personen arbeiten ehrenamtlich. Wir bitten um einen höflichen und freundlichen Umgang mit allen für die Planung- und Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen.

  2. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder, des Sicherheitsbeauftragten sowie der ORGA und der ORGA-Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Alle vorgenannten Personen tragen entsprechende Ausweise.

  3. Die ORGA regelt den Auf- und Abbau auf dem Veranstaltungsgelände. Das Team hilft euch gerne bei sämtlichen Belangen der Markt- und Lagertechnik.

Teilnahme und Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Website: www.anmeldung.freienfelser-ritterspiele.de. Für weitere Informationen über die Anmeldung schaut bitte unter “Ablauf” nach. Hier erfahrt ihr auch alle Öffnungszeiten des ORGA-Wagens und alle weiteren Zeiten.

  2. Die im ORGA-Wagen ausgegebenen Bändchen sind während der Veranstaltung am Handgelenk zu tragen.
  1. Als Teilnehmer an den Freienfelser Ritterspielen zählen alle Personen, die in Freienfels lagern oder sich dauerhaft in einem Lager aufhalten, als Händler, Handwerker oder sonstiger Standbetreiber tätig sind oder als Helfer oder Arbeiter an einem Stand beschäftigt sind. Dazu zählen auch mobile Stände und solche, die sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes aufhalten. Darüber hinaus Darsteller und Künstler sowie deren Helfer.

  2. Alle Teilnehmer sind dem Veranstalter namentlich in der Anmeldung zu nennen. Alle Fahrzeuge der Teilnehmer müssen vorab mit Kennzeichen angemeldet sein. Nur ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge erhalten einen Parkausweis. Wer nicht rechtzeitig gemeldet ist, muss den Besucher-Eintrittspreis oder Parkgebühren zahlen.  
     
  3. Alle Teilnehmer haben einen pauschalen Unkostenbeitrag in Höhe von 20,00 € pro Person (ab 16 Jahren) zu entrichten. Der Beitrag ist sofort nach der schriftlichen Vorabzusage auf unser Konto bei der Kreissparkasse Weilburg (IBAN: DE13 5115 1919 0185 4525 62, BIC: HELADEF1WEI) zu überweisen. Als Verwendungszweck ist der in der Anmeldung genannte Gruppenname zu nennen.

  4. Mit dem Zahlungseingang wird unsere Vorabzusage automatisch zu einer verbindlichen Zusage. Bei Nichtzahlung bis zur genannten Zahlungsfrist erlischt die Vorabzusage und es besteht kein Anspruch auf den zugesagten Stand- oder Lagerplatz. Die in der Anmeldung gemeldete Teilnehmerzahl ist verbindlich. Nachmeldungen sind bis zum 02.05.2023 auf der entsprechenden Online-Anmeldeseite möglich. In Ausnahmefällen können Teilnehmer und Fahrzeuge auch vor Ort im ORGA-Wagen nachgemeldet werden. Für die Nachmeldung behalten wir die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe vor.

  5. Eine Rückerstattung des Unkostenbeitrages bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen. 

Auf- und Abbau

  1. Der Aufbau für die 28. Freienfelser Ritterspiele findet am

    16.05.2023 (10:00 bis 20:00 Uhr) und am 17.05.2023 (10:00 bis 18:00 Uhr) statt.

    Am 17.05.2023 18:00 Uhr muss der Aufbau abgeschlossen sein. Bis dahin müssen auch alle Fahrzeuge auf den zugewiesenen Parkplätzen stehen. Der Abbau kann frühestens am 21.05.2023 ab 18:30 Uhr und nur nach Freigabe durch die ORGA erfolgen. Er muss bis spätestens 22.05.2023 12:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Öffnungszeiten des  ORGA-Wagens entnehmt bitte dem Ablaufplan.
  1. Jeder Stand bzw. jedes Lager erhält gegen eine Kaution von 50,00 € eine Stand- bzw. Lagerplatznummer. Diese ist gut sichtbar außen am Zelt(platz) oder Verkaufsstand in Richtung Weg anzubringen. Vom Veranstalter nicht genehmigte Stände und Waren sind umgehend vom Markt bzw. Lagerplatz zu entfernen. Nach Veranstaltungsende wird die Kaution nach Abnahme und Freigabe des Lagerplatzes bzw. Standes rückerstattet. Der Vermerk über die erfolgreiche Abnahme durch die ORGA wird auf dem originalen Kautionsbeleg vermerkt. Nähere Angaben über die Rückerstattung der Kaution entnehmt bitte dem Ablaufplan. 
  1. Während des Aufbaus dürfen die Fahrzeuge nur zum Entladen auf den von der ORGA zugewiesenen Wegen abgestellt werden. Das Befahren der Lagerwiesen und das Abstellen der Fahrzeuge in nicht gekennzeichneten Flächen ist verboten (siehe Punkt 32). Da wir nur begrenze Parkmöglichkeiten haben bitten wir darum, die Fahrzeuge zu entladen und dann vor dem Aufbau auf den zugewiesenen Aktivenparkplätzen abzustellen. Ausnahmen müssen von der ORGA genehmigt sein. Den Anordnungen der ORGA ist daher Folge zu leisten.

  2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes (Lagerwiesen und Marktbereich) außerhalb der oben genannten Auf- und Abbauzeiten ist strengstens untersagt. Sollten Lagerteilnehmer nochmals auf das Veranstaltungsgelände fahren müssen, haben sich diese zuvor einen Sonderdurchfahrtschein mit einer Kaution von 20 € bei einem ORGA-Lager zu holen und direkt danach dort wieder abzugeben. Es darf nur zu den zugewiesenen Stellen gefahren werden.  

Allgemeine Regeln für alle Teilnehmer

  1. Wir bitten um einen achtsamen und respektvollen Umgang mit der Natur. Bitte haltet die Lager-, Markt- und Parkflächen sauber. Die gesamte Uferzone der Weil steht unter Naturschutz. Ein Betreten der Uferzone und der Weil ist strikt verboten. 

  2. Elektrisch (auch per Akku) oder mit Motor betriebene Geräte wie Motorsägen, Stromerzeuger usw.  sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Wer Brennholz benötigt, muss sich dieses verbrauchsgerecht zugeschnitten mitbringen.

  3. Für den Müll werden diverse Container aufgestellt. Ihr findet diese am Ende des Marktweges auf der oberen Wiese, am Ende des Marktplatzes,  hinter der Tribüne am Turnierplatz und am Ende der unteren Wiese. Die Lagerwiesen befinden sich in Privatbesitz. Leider kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Beschwerden über den Zustand der Wiesen. Wir bitten euch daher inständig um ein sorgfältiges Aufräumen des Platzes  und die entsprechende Müllentsorgung.

  4. Generell hat die Lager-/Standbeleuchtung ohne Strom/künstliches Licht, sondern durch Öllampen, Kerzen oder Ähnliches zu erfolgen. Händler, Handwerker und Lager erhalten generell keinen Strom. Ausnahmen aus medizinisch notwendigen Gründen oder wegen unvermeidlichen betrieblichen Erfordernissen sind vor der Veranstaltung schriftlich anzumelden und werden durch die ORGA gesondert genehmigt.

  5. Lagerfeuer darf nur in Feuerschalen oder geeigneten Gefäßen gemacht werden. Um Brandlöcher zu vermeiden, dürfen diese nicht direkt auf der Wiese stehen. Der Abstand zur Wiese muss mindestens 25 cm betragen. In der Nähe jeder Feuerstelle ist für ausreichend funktionsfähiges und zugelassenes Löschmaterial zu sorgen. Generell ist in jedem „ersten“ Zelt, welches dem Lagereingang am nähsten ist, ein geprüfter Feuerlöscher im Eingangsbereich bereit zu halten.
    Offene Feuerstellen, Schwedenfeuer und Fackeln dürfen nicht in der Nähe von brennbarem Material betrieben werden. Alle mit flüssigem Brennstoff betriebenen Brennquellen (z.B. Fackeltöpfe, Dieselschalen), die zur Beleuchtung der Lager dienen, sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Öllampen und Laternen. 
  1. Hunde sind erlaubt. Es gilt durchgehend eine Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Parkflächen. Auch außerhalb der Veranstaltungszeiten. Dies entbindet nicht von der Aufsichtspflicht des Halters. Generell ist die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) und das hessische Jagdgesetz zu beachten.
     
  2. Um unser Eigentum zu schützen und die Kassendienste bei ihrer Arbeit zu unterstützen, sind wir auf eure Hilfe angewiesen. Alle teilnehmenden Gruppen sollen sich in Form von Nachtwache- oder Kassenkontroll-Dienste an der Veranstaltung beteiligen. Für Gruppen ab sechs Teilnehmer ist daher mindestens eine Dienst (mit je zwei Personen) verpflichtend!. Die Wachdienste werden von der ORGA eingeteilt. Die Einteilung wird am 17.05.2023 um 19:30 Uhr auf dem Turnierplatz in der Lagerbesprechung bekanntgegeben. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für alle Gruppen, Ärzte, Ersthelfer und Sanitäter in den Gruppen verbindlich. Von jeder Gruppe hat zumindest eine Person zur Lagerbesprechung zu erscheinen. Die eingeteilten Dienste sind einzuhalten!

  3. Die Dienste sollten in einem der Aufgabe und der Verantwortung entsprechendem Zustand ausgeübt werden. Wir bitten, auf ungebührlichen und übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und auf das Tragen von Waffen und Ausrüstung, welche die Erledigung der Aufgabe einschränken oder zur Gefährdung der Besucher führen können, zu verzichten. 

  4. Ungebührliches Verhalten (z.B. Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln, Pöbeln, Ruhestörungen, Brechen des Marktfriedens und Nichtbeachten der Regularien) wird nicht geduldet und führt zu einem Platzverweis.

  5. Die Teilnahme an unserer Veranstaltung, an der Großen Feldschlacht, der Vollkontaktvorführung oder Waffenübungen in Arenen und an den Turnieren finden auf eigene Gefahr statt. Alle Kampfübungen, Einzel- und Trainingskämpfe haben ausschließlich in den dafür eingerichteten Arenen stattzufinden und erfolgen auf eigene Gefahr.

  6. Für jeden Schaden haftet der Verursacher selbst.

  7. Musikdarbietungen von Künstlern oder Gruppen, die im Vorfeld der Veranstaltung keine vertragliche Vereinbarung mit dem Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. getroffen haben, sind auf solche Mittelaltermusik zu beschränken, die nicht geschützt ist und deshalb nicht der GEMA gemeldet werden muss.
  1. Bitte haltet euch an die nächtlichen Ruhezeiten, d.h. keine laute Musik und laute Unterhaltungen in den Lagern, Tavernen und Badehäusern bzw. dem gesamten Veranstaltungsgelände.

  2. Vereinbarungen, Abweichungen, Zusagen und Ähnliches außerhalb der Online-Anmeldung müssen vertraglich festgehalten sein und vom Vorstand unterschrieben sein.

Fahrzeuge & Verkehr

  1. Außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen darf auf den Parkplätzen weder im Fahrzeug noch im Zelt übernachtet werden. Darüber hinaus sind Feierlichkeiten und Lagerfeuer auf den Parkplätzen grundsätzlich verboten.

  2. Bitte haltet die Wege für Notarzt, DRK, Feuerwehr usw. frei. Fahrzeuge, die Rettungswege versperren oder auf nicht gekennzeichneten Flächen parken, werden kostenpflichtig entfernt. Wer entladen hat, parkt sein Fahrzeug bitte unverzüglich auf dem gekennzeichneten Aktiven-Parkplatz.

  3. Bei Verstoß der nachfolgenden Regelungen werden von uns Strafgebühren vom jeweiligen Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges oder der Gruppe erhoben.

  4. Das Befahren der Wiesen und das Parken auf den Wiesen und Wegen außerhalb der zugewiesenen Entladezonen ist strikt untersagt (bei Verstoß wird eine Strafgebühr von 25,00 € erhoben) und kann zum Ausschluss der gesamten Gruppe bei zukünftigen Veranstaltungen führen.
  1. Das Parken ist ausschließlich auf den Aktiven-Parkplätzen gestattet.

Händler, Handwerker & Gastronomiebetreiber

  1. Alle Händler, Handwerker, Gastronomiebetriebe und Teilnehmer, die während der Ritterspiele Waren, Darstellungen oder Dienstleistungen zum Kauf an Gäste und andere Teilnehmer anbieten, haben den “Zehnt” zu entrichten.
    Der Zehnt besteht aus dem zehnten Teil aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung erzielten Umsätze.
    Der Zehnt dient uns zur Finanzierung der Veranstaltung und dem Verein zur Erhaltung und Sanierung der Burgruine Freienfels. Der Zehnt kann aus buchhalterischen Gründen nicht mit anderen Zahlungen (Kaution, Strafen usw.) verrechnet werden.

  2. Der Veranstalter behält sich vor, mit einzelnen Teilnehmern eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

  3. Alle Stände müssen eine Betriebshaftpflicht besitzen.

  4. Die Anforderungen des Gesundheitsamts an Gastronomiestände sind zu beachten.

  5. Der Aufbau für die 28. Freienfelser Ritterspiele ist für die Badehäuser und Gastronomiebetriebe bereits ab dem 13.05.2023 nach Voranmeldung bei der ORGA und Freigabe möglich.

  6. Alle Gastronomiebetriebe haben wiederverwendbares Geschirr und Besteck oder Tongeschirr (nicht weiß) zu verwenden. Jeder Gastronomiebetreiber hat ausreichend Abfallbehälter bereitzustellen. Eine regelmäßige Entleerung ist sicherzustellen. Ferner ist auf allgemeine Sauberkeit im Stand und rund um den Stand zu achten. Es dürfen nur Papierservietten in gedeckten Farben (braun, grün, weinrot usw. – jedoch nicht weiß) verwendet werden. Becher im Ausschank müssen einen Eichstrich aufweisen. Sämtliches Personal hat mittelalterliche Gewandung zu tragen.

  7. Nur Badehäuser und Gastronomiebetriebe erhalten einen Strom- und Wasseranschluss. Für alle übrigen Verkaufsstände gilt: Keine elektrische Beleuchtung (Beim Gebrauch von sicherheitsrelevanten elektrischem Licht ist auf LED-Technik in warmen Farben zurückzugreifen. (Weitere Infos siehe Punkt 15 der allgemeinen Regularien)! Sämtliche Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser oder Strom) sind in ausreichender Länge (mindestens jeweils 50 m) sowie das entsprechende Abdeckmaterial mitzubringen. Diese müssen für den Außenbereich zugelassen sein und sind mit Gummimatten bzw. entsprechendem Abdeckmaterial abzudecken oder einzugraben.

  8. Der Strom- und Wasseranschluss ist in der Anmeldung mit Mengenbedarf anzumelden. Darüber hinaus sind sämtliche Stromverbraucher mit Leistungsangabe in kW im Anmeldeformular anzumelden. Es wird geprüft, ob die gewünschten kw überhaupt zur Verfügung gestellt werden können (siehe Punkt 18).

  9. Der Standbetreiber ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, um jederzeit die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen,

  10. Alle Geräte, die auf der Veranstaltung in Betrieb genommen werden, müssen entsprechend geprüft sein. Sollte es zu einem Schaden durch ein defektes oder falsch bedientes Gerät kommen, haftet der Standbetreiber. 

  11. Die Verpflegungsstände und Getränkeverkäufer (Tavernen etc.) weisen wir darauf hin, dass der Bezug der Waren bei unseren Partnern erfolgen soll:
  • Backwaren:
    Bäckerei FUHR
    Merenberger Str. 18
    35781 Weilburg/Waldhausen
    Tel.: 06471/2948

  • Fleischerzeugnisse:
    Metzgerei Plume
    Weinbacher Straße 3
    35796 Weinbach/Freienfels
    Tel.: 06471/4462

    Metzgerei Mach
    Elkerhäuser Str. 18
    35796 Weinbach
    Tel.: 06471 4506
  • Getränke:
    Herzberg Getränke GmbH & Co. KG
    Boschstraße 5
    35799 Merenberg
    06471 5424

  • Lebensmittel
    Auf dem Alten Berg 9
    35796 Weinbach
    Tel.: 06471 41077
  1. An allen Veranstaltungstagen können Gastronomiebetriebe und Händler bis eine Stunde vor Marktbeginn ihre Stände anfahren und neu beschicken. Danach sind die Autos unverzüglich wieder vom Platz zu fahren.

  2. Der Verkauf von Waffen mit scharfen Klingen, Spitzen aus Metall (Schwerter, Messer und Pfeile) und Alkohol an Minderjährige ist verboten.

  3. Bogen- und Armbrustbahnen müssen über genügend Absperr- und Sicherheitsmaterial (Seitenbahn- und Zielbahnsicherung) verfügen. Eine endgültige Freigabe erfolgt erst nach der Sicherheitsbegehung.

  4. Jeder Händler und Gastronomiebetrieb verpflichtet sich ausreichend angebotene Ware
    bis Veranstaltungsende vorzuhalten. Bei Warenengpässen sollte der Veranstalter frühzeitig informiert werden.

    Einverständniserklärung zu Bild-, Audio- und Videoaufnahmen

Mit Eurer Anmeldung und der damit getroffenen Zustimmung zu den Regularien willigt Ihr ein, dass mögliche von Euch gemachte Bild-, Audio- und Videoaufnahmen, die Euch selbst, Eure Gruppe, Euren Lagerplatz, Euren Handwerker-, Händler- oder Gastronomiestand zeigen, über die Internetseite www.freienfelser-ritterspiele.de sowie www.facebook.com/freienfelserritterspiele.de veröffentlicht werden dürfen. Ebenso willigt ihr ein, dass die Aufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. im Zusammenhang mit Printmedien, Homepages und Social Media genutzt werden dürfen. Die vom Förderverein beauftragten Fotografen oder Videofilmer können sich Euch gegenüber ausweisen.

Datenschutz / Einwilligungserklärung Teilnehmerverwaltung:

Zur Durchführung der Veranstaltung erfassen wir eure Teilnehmerdaten (Name, evtl. Firma, Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern) elektronisch und gegebenenfalls in Ausdrucken, um einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen. Eure Daten werden ausschließlich von Personen eingesehen und verarbeitet, die im Verfahren eine Berechtigung dazu nachweisen können. Die von euch und von den gemeldeten Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich dazu verwendet, eure Anmeldungen zu registrieren, euch Informationen für die Veranstaltung (Freienfelser Ritterspiele) zuzusenden sowie auch einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Eine anderweitige Verwendung eurer Daten ist uns nur erlaubt, sofern wir aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet sind oder seitens der betroffenen Person oder Personengruppe eine Einwilligung vorliegt. Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten zu eurer Person bzw. den angemeldeten Gruppenteilnehmern werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Wir weisen euch darauf hin, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eurer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ihr könnt jederzeit diese Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung kann an die E-Mail: info@freienfelser-ritterspiele.de oder per Brief an den Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V., Bernd Fremdt, Hof Freiblick, 35796 Weinbach-Freienfels gesendet werden. Eine Teilnahme bei den Freienfelser Ritterspielen ohne das Einverständnis zur Datenspeicherung und -verarbeitung ist nicht möglich. Mit der Anerkennung der Regularien stimmt ihr dem obigen Verfahren zu.

Veranstalter:

Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. Vorsitzender Bernd Fremdt • Hof Freiblick • 35796 Weinbach-Freienfels Tel.: 0 64 71 / 44 81