1. ALLGEMEIN

  • Die Freienfelser Ritterspiele dienen dem Ziel, Geld für die Erhaltung der Burgruine Freienfels zu generieren.
  • Veranstalter ist der Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. Der Verein wird bei der Organisation und Durchführung durch den Sicherheitsbeauftragten und die Mitglieder des Organisations-Teams (nachfolgend ORGA genannt) unterstützt. Alle Personen arbeiten freiwillig und ehrenamtlich. Wir bitten um einen höflichen und freundlichen Umgang mit allen für die Planung- und Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen.
  • Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder, des Sicherheitsbeauftragten sowie der ORGA und der ORGA-Helfer ist unbedingt Folge zu leisten. Alle vorgenannten Personen tragen entsprechende Ausweise.

2. ANMELDUNG , TEILNAHME, AUF- UND ABBAU

  1. TERMINE, FRISTEN UND ZEITEN
    Sämtliche Zeiten für An- und Nachmeldung, Auf- und Abbau, Kaution usw. entnehmt bitte der Anlage 1.
  2. ANMELDUNG
    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Website: www.anmeldung.freienfelser-ritterspiele.de. Die mit Eurer Anmeldung gemeldete Teilnehmerzahl ist verbindlich. Alle Teilnehmer sind dem Veranstalter namentlich in der Anmeldung zu nennen. Alle Fahrzeuge der Teilnehmer müssen vorab mit Kennzeichen angemeldet sein. Nur ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge erhalten einen Parkausweis. Wer nicht rechtzeitig gemeldet ist, muss den Besucher-Eintrittspreis oder Parkgebühren zahlen.  
  3. BESTÄTIGUNG
    Nach der Überprüfung der Anmeldung durch die ORGA erhaltet ihr schriftlich die vorläufige Zusage, die mit der Entrichtung der Lagerkosten zu einer festen Zusage wird. Bitte habt Verständnis dafür, dass diese Überprüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
  4. KOSTEN UND BEZAHLUNG
    Sämtliche Lagerteilnehmer (ab 16 Jahren) haben einen pauschalen Unkostenbeitrag in Höhe von 20,00 € pro Person zu entrichten. Eine Verrechnung des Unkostenbeitrages mit anderen Zahlungen ist nicht möglich. Der Beitrag für die gesamte Gruppe ist sofort nach der schriftlichen Zusage auf unser Konto bei der:

    Kreissparkasse Weilburg
    IBAN: DE13 5115 1919 0185 4525 62
    BIC: HELADEF1WEI

    zu überweisen. Als Verwendungszweck gebt bitte euren Gruppennamen und die Anmeldenummer an. Eine Rückerstattung des Unkostenbeitrages bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen.
  5. ZUSAGE
    Mit dem Zahlungseingang wird unsere Vorabzusage automatisch zu einer verbindlichen Zusage. Bei Nichtzahlung bis zur genannten Zahlungsfrist erlischt die Vorabzusage und wir werden den Standplatz/Lagerplatz neu vergeben.
  6. NACHMELDUNG
    Nachmeldungen von Teilnehmern und Fahrzeugen sind auf der Anmeldeseite der Freienfelser Ritterspiele unter www.anmeldung.freienfelser-rittterspiele.de möglich. Nach dem Ende der Frist ist eine Nachmeldung nur noch in Ausnahmefällen vor Ort möglich. Für die Nachmeldung behalten wir die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe vor.
  7. ANREISE, AUF- UND ABBAU
    • Anmeldung, Kaution und Standzuweisung
      Die Anmeldung erfolgt im ORGA-Bauwagen. Jeder Stand bzw. jedes Lager erhält gegen eine Kaution von 50,00 € eine Stand- bzw. Lagerplatznummer. Diese ist gut sichtbar außen am Zelt(platz) oder Verkaufsstand in Richtung Weg anzubringen. Die vom Veranstalter nicht genehmigten Stände und Waren sind umgehend vom Markt bzw. Lagerplatz zu entfernen. Bei Veranstaltungsende wird nach Abnahme des Platzes ohne Beanstandungen die Kaution erstattet. Die Abwicklung erfolgt im ORGA- Bauwagen.
    • Teilnehmernachweis
      Jeder angemeldete Teilnehmer erhält ein Teilnehmernachweis (Bändchen), dass während der Veranstaltung am Handgelenk zu tragen ist.
    • Auf- und Abbauzeiten
      Die Zeiten für den Auf- und Abbau entnehmt bitte der Anlage 1.
    • Die Teilnahme der als Lager gemeldeten Gruppen an der Lagerbesprechung am Vorabend der Veranstaltung ist für alle Gruppen, sowie für die in der Anmeldung genannten Ärzte, Ersthelfer und Sanitäter verpflichtend. Von jeder Gruppe hat zumindest eine Person zur Lagerbesprechung zu erscheinen. Zeit und Ort der Besprechung wird vor Ort bekannt gegeben.
  8. FAHRZEUGE UND WEGE
    • Auf- und Abbau
      Das Befahren der Lagerwiesen und das Abstellen der Fahrzeuge in nicht gekennzeichneten Flächen ist verboten. Während des Aufbaus dürfen die Fahrzeuge nur zum Entladen auf den zugewiesenen Wegen abgestellt werden. Nach dem Entladen und vor dem Aufbau müssen die Fahrzeuge auf den zugewiesenen Aktivenparkplätzen abgestellt werden.
    • Wege
      Bitte haltet die Wege für Notarzt, DRK, Feuerwehr usw. frei. Fahrzeuge, die Rettungswege versperren oder auf nicht gekennzeichneten Flächen parken, werden kostenpflichtig entfernt.
    • Parkplätze
      Parken ist nur auf den Aktiven-Parkplätzen gestattet. Das Parken entlang der öffentlichen Straßen ist laut Straßenverkehrsordnung für Aktive während der Dauer der Veranstaltung untersagt. Verstöße werden vom Ordnungsamt der Gemeinde aufgenommen und ziehen Bußgeldverfahren nach sich.
      Außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen darf auf den Parkplätzen weder im Fahrzeug noch im Zelt übernachtet werden. Darüber hinaus sind Feierlichkeiten und Lagerfeuer auf den Parkplätzen grundsätzlich verboten.
      Sollten Teilnehmer von Lagergruppennach dem Aufbau oder während der Veranstaltung nochmals auf das Veranstaltungsgelände fahren müssen (z.B. um Anlieferungen zu tätigen) haben sich diese zuvor einen Sonderdurchfahrtsschein mit einer Kaution von 20€ bei einem ORGA-Lager zu holen und direkt danach dort wieder abzugeben.
    • Strafen
      Bei Verstoß der nachfolgenden Regelungen werden von uns Strafgebühren vom jeweiligen Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges oder der Gruppe erhoben.
      Das Befahren der Wiesen und Parken auf den Wiesen außerhalb der zugewiesenen Entladezonen wird mit 25,00 € Strafgebühr geahndet und kann zum Ausschluss der gesamten Gruppe bei zukünftigen Veranstaltungen führen.

3. VERHALTEN VOR, WÄHREND UND NACH DER VERANSTALTUNG

  1. VERHALTEN IM LAGER UND AUF DEM GELÄNDE
    Ungebührliches Verhalten (z.B. Führen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln, Pöbeln, Ruhestörungen, Brechen des Marktfriedens und Nichtbeachten der Regularien) wird nicht geduldet und führt zu einem Platzverweis.
    • Tragen von Waffen
      Waffen sind ständig so zu tragen, dass sie keine Gefahr für den Träger oder andere Personen darstellen. Scharfe Waffen dürfen nicht außerhalb des eigenen Lagers getragen werden. Stangenwaffen sind so zu tragen, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht.
    • Bitte haltet euch an die nächtlichen Ruhezeiten. Ab 00:00 Uhr sind laute Musik und Unterhaltungen in den Lagern, Tavernen, Badehäusern und dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
    • Die Teilnahme an unserer Veranstaltung, an der Feldschlacht, Vollkontaktvorführung oder Waffenübungen findet auf eigene Gefahr statt. Alle Kampfübungen, Einzel- und Trainingskämpfe haben ausschließlich in den dafür eingerichteten Kampfbereichen stattzufinden und erfolgen auf eigene Gefahr. Außerhalb dafür freigegebener Bereiche dürfen keine Kämpfe stattfinden.
    • Für jeden Schaden haftet der Verursacher selbst.
  2. PARKPLÄTZE UND AUTOSCHLÄFER
    Auf den Parkplätzen sind keine Zelte, Feierlichkeiten oder Lagerfeuer erlaubt. Autoschläfer haben sich in einem dafür vorgesehenen Formular auf der Seite www.anmeldung.freienfelser-ritterspiele.de anzumelden und dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen übernachten. Die Gebühr für das Übernachten im Auto ist ebenfalls auf der Seite aufgeführt.
  3. MÜLL, UMWELT- UND NATURSCHUTZ
    • Für den Müll werden diverse Container aufgestellt. Ihr findet diese am Ende des Marktweges, der oberen Wiese, am Ende vom Marktplatz, hinter der Tribüne am Turnierplatz und am Ende der unteren Wiese. Die Lagerwiesen befinden sich in Privatbesitz. Leider kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Beschwerden, über die NICHT-Säuberung bzw. den Zustand der Wiesen. Wir bitten euch daher inständig um ein sorgfältiges Aufräumen bei Abreise (auch Kronkorken, Zigarettenkippen und Heringe) und die entsprechende Müllentsorgung.
    • Die Uferzone der Weil steht unter Naturschutz, bitte berücksichtigen! Generell bitten wir um einen achtsamen und respektvollen Umgang mit der Natur.
  4. LAGERAUSSTATTUNG
    • Beleuchtung
      Die Lagerbeleuchtung hat ohne künstliches Licht nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen. Händler, Handwerker und Lager erhalten generell keinen Strom.
    • Lagerfeuer
      Lagerfeuer darf nur in Feuerschalen oder geeigneten Gefäßen gemacht werden. Um Brandlöcher zu vermeiden, muss der Abstand zur Wiese mindestens 25 cm betragen. In der Nähe jeder Feuerstelle ist für ausreichend funktionsfähiges und zugelassenes Löschmaterial zu sorgen. Generell ist in jedem „ersten“ Zelt rechts, welches dem Lagereingang am nächsten ist, ein geprüfter Feuerlöscher am Eingang bereit zu halten. Offene Feuerstellen, Schwedenfeuer und Fackeln dürfen nicht in der Nähe von brennbarem Material betrieben werden. Mit flüssigem Brennstoff betriebene Brennquellen (z.B. Fackeltöpfe, Dieselschalen), außer Öllampen und Laternen, sind nicht gestattet.
    • Brennholz
      Elektrische oder motorbetriebene Motorsägen sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Wer Brennholz benötigt, muss sich dieses verbrauchsgerecht zugeschnitten mitbringen oder vor Ort kaufen. Entsprechende Information finden sich auf der Internetseite oder vor Ort. Hunde
    • Hunde sind erlaubt. Es gilt Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Dies entbindet nicht von der Aufsichtspflicht des Halters. Generell ist die hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) und das hessische Jagdgesetz zu beachten.

4. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR LAGERTEILNEHMER

  1. GELTUNGSBEREICH (WER IST LAGERTEILNEHMER)
    Als Lagerteilnehmer gelten alle Personen, die während, vor oder nach der Veranstaltung in Freienfels lagern oder sich überwiegend in einem Lager aufhalten.
  2. KASSEN- UND WACHDIENSTE
    Um unser Eigentum zu schützen und die Kassendienste bei ihrer Arbeit zu unterstützen müssen sich alle teilnehmenden Gruppen in Form von Nachtwache- oder Kassenkontroll-Diensten an der Veranstaltung beteiligen. Für Gruppen ab sechs Teilnehmer ist daher mindestens ein Dienst mit je zwei Personen verpflichtend! Die Einteilung wird während der Lagerbesprechung bekanntgegeben. Die eingeteilten Dienste sind einzuhalten.

5. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR HÄNDLER UND HANDWERKER

  1. GELTUNGSBEREICH (WER IST HÄNDLER UND HANDWERKER)
    Zu diesem Bereich zählen alle Stände, die vor, während und nach der Veranstaltung Waren oder Dienstleistungen zum Kauf anbieten und dadurch einen Umsatz (Einnahmen unabhängig von Ausgaben, Kosten usw.) generieren und nicht in den Bereich „Gastro“ fallen sowie für alle an diesen Ständen dauerhaft oder überwiegend beschäftigten Personen. Werden in Lagern Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten, fallen diese auch unter die Bestimmungen dieses Abschnittes, wenn die angebotenen Waren und Dienstleistungen über die meiste Zeit der Veranstaltung angeboten werden und dem Lager anzusehen ist, dass der Verkauf im Vordergrund steht. Ausgenommen ist der Verkauf von eigenen, gebrauchten Gegenständen, sofern dies in einem üblichen Maß geschieht.
  2. ABGABE DES „ZEHNT“ Wir erheben von allen Händlern und Handwerkern, die während und nach/durch den/die Freienfelser Ritterspiele (Folgegeschäfte) Geld verdienen, den „Zehnt“ (der zehnte Teil (10 %) des Gesamtumsatzes (nicht Gewinn!).
  3. WARENANGEBOT
    • Waffen
      Der Verkauf von Waffen mit scharfen Klingen und Spitzen aus Metall (Schwerter, Messer und Pfeile) an Minderjährige ist verboten. Alle Stände müssen eine Betriebshaftpflicht besitzen. Eine endgültige Freigabe erfolgt erst nach der Sicherheitsbegehung.
    • Bogen Beim Verkauf von Bögen und Armbrüsten ist darauf zu achten, dass diese nur mit Zustimmung und Unterstützung des Standpersonals zugänglich sein dürfen. Bogen- und Armbrustbahnen müssen über genug Absperr- und Sicherheitsmaterial (Seitenbahn- und Zielbahnsicherung) verfügen.
    • Alle angebotenen Waren müssen ausgezeichnet sein.
  4. ÖFFNUNGSZEITEN UND BESCHICKUNG
    Die Öffnungszeiten der Stände der Händler und Handwerker können der Anlage 1 entnommen werden und sind verbindlich. An allen Veranstaltungstagen können Händler bis spätestens um 10.00 Uhr ihre Stände neu beschicken. Bis dahin sind alle Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  5. STANDAUSSTATTUNG
    • Beleuchtung
      Die Standbeleuchtung hat ohne künstliches Licht nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen. Händler, Handwerker und Lager erhalten generell keinen Strom. Ausnahmen aus notwendigen Gründen oder wegen betrieblichen, unvermeidlichen Erfordernissen sind schriftlich anzumelden und werden durch die ORGA gesondert genehmigt.
    • Strom und Wasser
      Händlern und Handwerkern steht generell kein Strom, Frisch- und Abwasser zur Verfügung. Sollten Handwerker für die Ausübung ihres Handwerk Strom oder Wasser benötigen, ist dies gesondert zu beantragen und wird – im Fall einer Genehmigung – gesondert abgerechnet. Die Preise betragen 20 € „Steckerpauschale“ für jeden Verbraucher, der mit Strom betrieben wird, sowie 20 € Pauschale für den Wasseranschluss.
  6. BETRIEBSHAFTPFLICHT
    Alle Händler und Handwerker müssen über eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflicht verfügen.
  7. ARBEITSSCHUTZ
    Der Standbetreiber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, um jederzeit die Sicherheit und Gesundheit der Besucher, Teilnehmer und Mitarbeiter sicherzustellen.

6. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR STÄNDE MIT GASTRONOMIEANGEBOT (GASTRO-STÄNDE/GASTROSS)

  1. GELTUNGSBEREICH (WER IST GASTRO)
    Zum Bereich Gastro zählen alle Betriebe, die Lebensmittel und Getränke zum direkten Verzehr vor Ort anbieten sowie alle dort dauerhaft oder teilweise tätigen Bediensteten und Helfer.
  2. ABGABE DES „ANDERTHALB ZEHNT“
    Wir erheben von allen Gastroständen, die während der Freienfelser Ritterspiele Geld verdienen, den „Anderthalben Zehnt“ (der fünfzehnte Teil (15 %) des Gesamtumsatzes (nicht des Gewinns!). Alternativ zur Zahlung des “Anderthalb Zehnt“ kann mit dem Verein eine feste Standgebühr vereinbart werden.
  3. WARENANGEBOT
    • Das gesamte Warenangebot muss der ORGA vor der Veranstaltung mitgeteilt und von dieser frei gegeben werden.
    • Der Verkauf von Kartoffeln oder Produkten aus Kartoffeln ist nicht gestattet.
    • Alle Angebotenen Waren müssen ausgezeichnet sein.
  4. BESTELLUNG UND NACHBESTELLUNG
    • Für die Gastro-Stände ist der Bezug von Getränken bei unseren Partner verpflichtend. Die eigenständige Beschaffung von Getränken ist generell untersagt und darf nur in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Verein erfolgen.
    • Bestellung von Getränken Die Bestellung wird direkt bei unserem Partner platziert. Alle bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung platzierten Getränkebestellungen werden nach Möglichkeit von unserem Getränkelieferant nach Wunsch erfüllt. Ab vier Wochen vor der Veranstaltung können sich Gastro-Stände nur aus dem Standard-Sortiment des Getränkehändlers bedienen.
    • Nachbestellung Eine Nachbestellung muss telefonisch bei der vom Getränkehändler angegebenen „Notfall-Nummer“ platziert werden.
    • Für die Gastro-Stände, die Speisen anbieten, wird um Bezug von Erzeugnissen bei unseren Partnern gebeten:
      • Backwaren: Bäckerei FUHR, Merenberger Str. 18, 35781 Weilburg/Waldhausen, Tel.: 06471/2948
      • Fleischerzeugnisse: Wird noch bekannt gegeben.
  5. ÖFFNUNGSZEITEN DER GASTRO-STÄNDE UND BESCHICKUNG
    • Die Öffnungszeiten der Gastronomie-Stände können der Anlage 1 entnommen werden und sind verbindlich.
    • An allen Veranstaltungstagen können Betreiber von Gastro-Ständen bis spätestens um 10.00 Uhr Ihre Stände neu beschicken. Bis dahin sind alle Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  6. STANDAUSSTATTUNG
    • Geschirr und Besteck Alle Gastronomiebetriebe haben wieder verwertbares Geschirr und Besteck, wie Holz-Einweggeschirr und Bestecke oder Tongeschirr (nicht weiß) zu verwenden. Es dürfen nur Papierservietten in gedeckten Farben (braun, grün, weinrot usw. – jedoch nicht weiß) verwendet werden.
    • Strom und Wasser Sämtliche Stromverbraucher sind mit Leistungsangabe in kW im Anmeldeformular anzumelden. Nur von der ORGA zugelassene und freigegebene Verbraucher dürfen am Stand betrieben werden. Die Weitergabe von Anschlüssen ist untersagt und führt zum sofortigen Verweis. Für den Anschluss eines Stromverbrauchers erheben wir eine „Steckerpauschale“ in Höhe von 30 €. Ebenso fällt für einen Wasseranschluss eine Pauschale in Höhe von 30 € an.
      Alle Geräte, die auf der Veranstaltung in Betrieb genommen werden, müssen entsprechend geprüft sein. Sollte es zu einem Schaden durch ein defektes oder falsch bedientes Gerät kommen, haftet der Standbetreiber. Sämtliche Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser oder Strom) sind in ausreichender Länge (mindestens jeweils 50m) sowie das entsprechende Abdeckmaterial mitzubringen. Diese müssen für den Außenbereich zugelassen sein und sind mit Gummimatten bzw. entsprechendem Abdeckmaterial abzudecken oder einzugraben.
    • Die Standbeleuchtung hat ohne künstliches Licht nur durch Öllampen, Kerzen oder ähnliches zu erfolgen. 
    • Jeder Gastronomiebetreiber hat ausreichend Abfallbehälter bereitzustellen. Eine regelmäßige Entleerung ist sicherzustellen.
  7. BETRIEBSHAFTPFLICHT
    Alle Händler und Handwerker müssen über eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflicht verfügen.
  8. ARBEITSSCHUTZ
    Den geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz sind Folge zu leisten.
  9. JUGENDSCHUTZGESETZ
    Den geltenden Vorschriften zum Jugendschutz ist Folge zu leisten.

7. BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DARSTELLER (KÜNSTLER, MUSIKER, TURNIERTEILNEHMER)

  1. GELTUNGSBEREICH (WER IST „DARSTELLER“)
    Als Darsteller gelten alle Teilnehmer, die sich aktiv an der Gestaltung der Veranstaltung beteiligen und das Programm bereichern, ohne dafür eine Bezahlung von Publikum oder Besucher zu erhalten. Alle Darsteller müssen sich vor der Veranstaltung beim Veranstalter als solche anmelden. Nicht angemeldete Darsteller, die gegen Bezahlung vom Publikum auftreten, unterliegen der im 4.2 genannten Abgabe des „Zehnt“.
  2. GEMA
    Musikdarbietungen von Gruppen sind auf Werke und Mittelaltermusik zu beschränken, die nicht geschützt und deshalb nicht der GEMA gemeldet werden müssen. In Zweifelsfällen hat jede Musikgruppe ein Verzeichnis der vorgesehenen Werke bei Vertragsschluss an den Vorstand des Fördervereins unter info@freienfelser-ritterspiele.de zu melden. Wir geben diese Liste dann an die GEMA zur Überprüfung weiter.

8. BILD- UND VIDEOAUFNAHMEN

Mit Eurer Anmeldung und der damit getroffenen Zustimmung der Regularien 2024 willigt Ihr ein, dass mögliche von Euch gemachte Bild-, Audio- und Videoaufnahmen, die Euch selbst, Eure Gruppe, Euren Lagerplatz, Euren Handwerker-, Händler- oder Gastronomiestand zeigen, über die Internetseite www.freienfelser-ritterspiele.de sowie www.facebook.com/freienfelser-ritterspiele.de veröffentlicht werden dürfen. Ebenso willigt ihr ein, dass die Aufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Fördervereins zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. im Zusammenhang mit Printmedien, Homepages und Social Media genutzt werden dürfen. Die vom Förderverein beauftragten Fotografen oder Videofilmer können sich Euch gegenüber ausweisen.

9. DATENSCHUTZ/EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG TEILNEHMERVERWALTUNG

Zur Durchführung der Veranstaltung erfassen wir eure Teilnehmerdaten (Name, evtl. Firma, Post- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern) elektronisch und gegebenenfalls in Ausdrucken, um einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen. Eure Daten werden ausschließlich von Personen eingesehen und verarbeitet, die im Verfahren eine Berechtigung dazu nachweisen können. Die von euch und von den gemeldeten Teilnehmern erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich dazu verwendet, eure Anmeldungen zu registrieren, euch Informationen für die Veranstaltung (Freienfelser Ritterspiele) zuzusenden sowie auch einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Eine anderweitige Verwendung eurer Daten ist uns nur erlaubt, sofern wir aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet sind oder seitens der betroffenen Person oder Personengruppe eine Einwilligung vorliegt. Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten zu eurer Person bzw. den angemeldeten Gruppenteilnehmern werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Wir weisen euch darauf hin, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung eurer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ihr könnt jederzeit diese Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung kann an die E-Mail: info@freienfelser-ritterspiele.de oder per Brief an den Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V., Bernd Fremdt, Hof Freiblick, 35796 Weinbach-Freienfels gesendet werden. Eine Teilnahme bei den Freienfelser Ritterspielen ohne das Einverständnis zur Datenspeicherung und -verarbeitung ist nicht möglich. Mit der Anerkennung der Regularien stimmt ihr dem obigen Verfahren zu.

10. ZUWIDERHANDLUNG

Sämtliche Zuwiderhandlungen der Regularien können zum sofortigen oder zukünftigem Ausschluss Einzelner oder der gesamten Gruppe führen. Die Freienfelser Ritterspiele werden ehrenamtlich organisiert, bitte habt Verständnis für die Abläufe. Für eine erfolgreiche Veranstaltung benötigen wir eure Unterstützung! Bitte verhaltet euch fair und beachtet die Anweisungen des Vorstandes und der ORGA.

11. Veranstalter:

Förderverein zur Erhaltung der Burgruine Freienfels e.V. Vorsitzender Bernd Fremdt • Hof Freiblick • 35796 Weinbach-Freienfels Tel.: 0 64 71 / 44 81

12. Anlagen